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Montag, 21. Mai 2012

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Anwendbarkeit der Mediation im privaten Bereich

bei Konflikten zwischen:

     •    Ehepartnern (auch bei Scheidungen)
          und unverheirateten Paaren
     •    Mietern und Vermietern
     •    Nachbarn
     •    Eltern und Kindern / Jugendlichen

außerdem bei:

     •    Konflikten innerhalb von Erbengemeinschaften
     •    Familien- und Generationskonflikten
     •    Vereinsinternen Konflikten


Anwendbarkeit der Mediation im
Unternehmens- und Wirtschaftsbereich

bei Konflikten zwischen:

     •    Arbeitgebern und Arbeitnehmern
     •    Vorgesetzten und Mitarbeitern
     •    Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat
     •    Partnern
     •    Gesellschaften

außerdem:

     •    Regelung der Unternehmensnachfolge (z.B. in Familienbetrieben)
     •    Teamklärung in Betrieben


Mediation in Seniorenheimen

     •    Kernausbildung Mediation für Pflegepersonal
     •    Konflikt- / Kommunikationstraining für Pflegepersonal
     •    Mediation und Einzelgespräche für Angestellte
     •    Unterstützung der Teamentwicklung


Mediation im Kindergarten

     •    Gewaltprävention im Kindergarten
     •    Mitarbeiterkonflikte